8. Braunschweiger Erbrechtstage mit Vorsorgetipps

Am 10. und 11. März 2020 finden bereits zum 8. Mal die Braunschweiger Erbrechtstage statt. Vier überregional tätige Fachreferenten informieren ab 19 Uhr rund um die Themen Erben, Vererben und Vorsorgen. In 2020 erweitern wir das Angebot um eine Veranstaltung, die sich mit konkreten Hinweisen für Ihre Vorsorge und die Vorsorge für Ihre Liebsten befasst. Von 14 bis 18 Uhr können Sie sich am 11. März vor Ort informieren. Hier finden Sie den Flyer.

Vorsorge – Vollmacht - Patientenverfügung: Informationen und Formulare zum kostenlosen Download

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet unter der Überschrift „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ Broschüren und Formulare zum Download an: https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Für die Patientenverfügung können Sie hier komplette Textbausteine herunterladen, die Sie dann auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Die Stiftung Warentest stellt unter www.test.de/vorsorgeformulare-pdf
kostenlos die die Formulare Vorsorgevollmacht, Innenverhältnisregelung, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung aus dem Vorsorge-Set zur Verfügung.

Das Niedersächsische Justizministerium stellt auf Anforderung per Brief oder Mail einen Ratgeber mit Formularen für Vollmacht, Betreuungsverfügung und Antrag auf Eintragung im Vorsorgeregister zur Verfügung. Dort gibt es auch den Ratgeber „vererben – erben“:
Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover

Registrieren Sie Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Online geht das unkompliziert und kostet weniger: https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/

 

Testament

Wollen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, können Sie dies in Ihrem Testament festlegen. Als Erbe kann jede Person benannt werden – unabhängig, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht oder nicht. Sie können auch gemeinnützige Organisationen, wie etwa die Bürgerstiftung Braunschweig - als Erben einsetzen.

Es gibt jedoch Einschränkungen. Auch wenn Sie Ihre engsten Angehörigen in Ihrem Testament nicht begünstigen, steht Ihnen ein Pflichtteil zu.

Gute Tipps zu handschriftlichen Testamenten bietet das Portal bestattungen.de.

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