Testament
Wem die gesetzliche Erbfolge nicht passt, der sollte ein Testament schreiben. Sie können als Erblasser nur zu Lebzeiten Einfluss auf die Nachlassverteilung nehmen. Wichtig ist das etwa für Ehepartner, denn sobald ein Partner stirbt, erben die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte. Ein einfaches, handschriftlich verfasstes Testament genügt bereits, um die gesetzliche Erbfolge auszuhebeln. In vielen Fällen ist aber die Errichtung eines notariellen Testaments notwendig.
Als Erbe kann jede Person benannt werden – unabhängig, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht oder nicht. Sie können auch gemeinnützige Organisationen, wie etwa die Bürgerstiftung Braunschweig - als Erben einsetzen. Es gibt jedoch Einschränkungen. Auch wenn Sie etwa Ihre Kinder in in Ihrem Testament nicht begünstigen, steht Ihnen ein Pflichtteil zu.etwa Der NDR hat im April 2022 in seiner Reihe 45 Min "Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament?" einen guten Überblick gegeben.
Gute Tipps zu handschriftlichen Testamenten bietet das Portal bestattungen.de.
Testamentsvollstreckung/ Nachlassabwicklung
Möchten Sie sicher gehen dass Ihre Anweisungen im Testament befolgt werden? Sind Sie selbst Erbe geworden und fühlen sich, mit dem was auf Sie zukommt überfordert? Dann können wir als Testamentsvollstrecker im Testament benannt werden oder wir übernehmen für Sie die Bearbeitung des Nachlasses. Dazu gehören etwa die Organisation der Bestattung, die Bestandserhebung des Nachlasses, Kündigungen von Mietverträgen oder Mitgliedschaften, Verwaltung von Konten, Begleichung anfallender Rechnungen, Verwertung von Nachlassgegenständen, Verkauf einer Immobilie, Nachlassaufteilung unter den Erben ...
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Bettina Krause, b.krause@buergerstiftung-braunschweig.de, Tel. 0531 48202415