V-Namens-Stifter-Fonds
Der Fonds wurde 2016 errichtet.
Das Projekt "Wissenswelle" wurde finanziell unterstützt.
Die Ausbildung eines Jugendtrainers für den TSV Eintracht Völkenrode wurde finanziert.
Der Badminton Nachwuchs wurde unterstützt und der Sprachkurs „Sprache und Alltag“ konnte neben der Anschaffung eines Leihinstruments zur Teilnahme in einem Bläserensemble für Menschen mit Fluchterfahrung gefördert werden.
Sameer H., der als Palästinenser viele Jahre in Syrien lebte und 2015 nach Deutschland flüchtete, bekam einen leidenschaftlichen Wunsch erfüllt. Sameer ist hier als Asylant anerkannt, inzwischen 64 Jahre alt und besucht zur Zeit einen Deutschkurs. Er verfügt über kein eigenes Einkommen. In Syrien hat er viel Trompete gespielt und auch Gruppen mit Bläsern geleitet. Er suchte eine Gruppe, in der er wieder musizieren kann und gleichzeitig Anschluss an deutsche Bürger findet. Er hat nun ein Leihinstrument und ist Mitglied im Großen Bläserensemble der Musischen Akademie.
Ein Stifter-Fonds benötigt kein eigenständiges Gremium. Förderungen werden zwischen dem Stifter ud dem Vorstand der Bürgerstiftung Braunschweig abgesprochen.
§ 1 Förderzwecke
Der Fonds hat die Zwecke
a. Bildung und Erziehung,
b. Sport und Gesundheit,
zum Wohl der in der Stadt Braunschweig lebenden Menschen nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.
Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb der Stadt Braunschweig, insbesondere in den an die Stadt Braunschweig angrenzenden Landkreisen und Städten, gefördert werden.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch
- die Schaffung und Förderung von Einrichtungen und Projekten,.
- die Unterstützung und Errichtung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen,.
- die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,.
- die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung bzw. öffentlicher Veranstaltungen, um die Stiftungszwecke und den Stiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern.
- die Vergabe von Stipendien, Auslobung von Preisen, Beihilfen oder Äähnlichemn.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht jeweils im gleichen Maße verwirklicht werden.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Stifter-Fonds verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Im Übrigen haben für diesen Fonds die Bestimmungen der Satzung der Bürgerstiftung Braunschweig Gültigkeit.
§ 3 Vermögensanlage
Die Bürgerstiftung Braunschweig wird das Fonds-Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung einer Stiftung bei der Norddeutschen Landesbank (NORDord|LB) anlegen. Zur Optimierung der Wertpapieranlage kann das Fonds-Vermögen mit dem übrigen Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Braunschweig zusammengelegt werden. An diesem Gesamtvermögen und seinen Erträgen partizipiert der Stifter-Fonds zeit- und betragsanteilig.
Über die Höhe der Erträge ist dem Stifter auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Die Bildung von Rücklagen ist im Rahmen des steuerlich Zulässigen möglich.
§ 4 Zustiftungen, Spenden
Zustiftungen zur Erhöhung des Fonds-Kapitals sind jederzeit möglich, ebenso Spenden zur Erhöhung der Fördermittel.
§ 5 Verwendung der Fonds-Erträge
Die jährliche Verwendung der Fonds-Erträge im Sinne der Förderzwecke obliegt der BBürgerstiftung Braunschweig. Die Auswahl der Projekte erfolgt einvernehmlich mit den Stiftern.
15 % der Erträge stellt der Fonds der Bürgerstiftung Braunschweig für deren Mittelverwendung zur Verfügung.
Eventuell anfallende Bank- und/oder Depotgebühren trägt der Stifter-Fonds.
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Stifter möchten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nicht benannt werden.
§ 7 Dauer des Bestehens des Fonds
Der Stifter-Fonds ist für eine Dauer von 25 Jahren nach Ableben des Längstlebenden Stifters vorgesehen. Danach ist der Verbrauch des Fonds möglich.