Reinefeld-Stifter-Fonds
Der Fonds wurde 2017 unter dem Dach der Bürgerstiftung Braunschweig errichtet.
"BürgerSport im Park" konnte dank des Fonds stattfinden.
Mithilfe der Anschaffung von Sculls wird der Ruderclub Normannia unterstützt, um im Rahmen eines mehrjährig angelegten Konzeptes den Bootspark zu modernisieren, was u.a. durch die Ersatzbeschaffung für veraltetes Bootszubehör realisiert wird. Die neuen Sculls sind insbesondere für die Ruderausbildung von Kindern und Jugendlichen geeignet.
Eine Jugendradtour des ADFC konnte gefördert werden.
Der "Wilde Stadtgarten" der Vlkshochschule Braunschweig wurde durch die finanzielle Förderung realisiert.
Ein Stifter-Fonds benötigt kein eigenständiges Gremium. Förderungen werden zwischen dem Stifter ud dem Vorstand der Bürgerstiftung Braunschweig abgesprochen.
§ 1 Förderzweck
Der Stifter-Fonds hat die Zwecke Sport, Gesundheit, Umwelt und Natur zum Wohl der in der Stadt Braunschweig lebenden Menschen nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung von Einrichtungen (insbesondere Sportvereinen wie dem Deutschen Alpenverein Sektion Braunschweig e.V. oder dem Ruder-Klub "Normannia" e.V.) und entsprechenden Projekten durch Sachmittel und die Übernahme von Kostenaufwendungen oder unvorhergesehenen Personalkosten.
- die Unterstützung und Errichtung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen.
- die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen.
- die Vergabe von Stipendien, Auslobung von Preisen, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung.
Die Zwecke können auch durch Bündelung der Mittel mit denjenigen anderer von der Bürgerstiftung Braunschweig verwalteten Stiftungen oder Stifter-Fonds verwirklicht werden.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht jeweils im gleichen Maße verwirklicht werden.
Die Verwirklichung der Zwecke erfolgt in Absprache mit den Stiftern.
Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb der Stadt Braunschweig, insbesondere in den an die Stadt Braunschweig angrenzenden Landkreisen und Städten, gefördert werden.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Stifter-Fonds verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Im Übrigen haben für diesen Fonds die Bestimmungen der Satzung der Bürgerstiftung Braunschweig Gültigkeit.
§ 3 Vermögensanlage
Die Bürgerstiftung Braunschweig wird das Fonds-Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung einer Stiftung bei der Nord LB anlegen. Zur Optimierung der Wertpapieranlage kann das Fonds-Vermögen mit dem übrigen Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Braunschweig zusammengelegt werden. An diesem Gesamtvermögen und seinen Erträgen partizipiert der Stifter-Fonds zeit- und betragsanteilig.
Über die Höhe der Erträge ist dem Stifter auf Anfrage Auskunft zu erteilen. In den ersten sechs Monaten jeden Kalenderjahres erteilt die Bürgerstiftung eine Rechnungslegung. Die Bildung von Rücklagen ist im Rahmen des steuerlich Zulässigen möglich.
§ 4 Zustiftungen, Spenden
Zustiftungen zur Erhöhung des Fonds-Kapitals sind jederzeit möglich, ebenso Spenden zur Erhöhung der Fördermittel.
§ 5 Verwendung der Fonds-Erträge
Die jährliche Verwendung der Fonds-Erträge im Sinne der Förderzwecke obliegt der Bürgerstiftung Braunschweig. Vorschläge hierzu seitens der Stifter sind willkommen und werden zu Lebzeiten der Stifter einvernehmlich abgestimmt.
15 % der Erträge stellt der Fonds der Bürgerstiftung Braunschweig für deren Mittelverwendung zur Verfügung.
Eventuell anfallende Bank- und/oder Depotgebühren trägt der Stifter-Fonds.
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Bürgerstiftung Braunschweig ist berechtigt, den Stifter-Fonds im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu benennen, jedoch ohne Nennung des Fonds-Vermögens.
§ 7 Dauer des Bestehens des Fonds
Der Stifter-Fonds ist für eine Dauer von 25 Jahren nach Ableben der Stifter vorgesehen.