Christina und Karl Repke - Stiftung
Menschen das Leben in der letzten Lebensphase so lebenswert wie möglich zu gestalten und den Menschen ein Sterben in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen ist die Motivation für das Stifter-Ehepaar. Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung sowie ihre Familien sollen unterstützt werden. Mehr über Karl Repke können Sie auch seiner Homepage "Mein Leben nach der Blasenkrebserkrankung" karl-repke.de erfahren.
Die Gründung und Förderung der Blasenkrebs-Selbsthilfegruppe angeregt durch Karl Repke und Prof. Dr. Peter Hammerer in 2022 ist ein ständiges Anliegen.
Die Notwendigkeit der Gründung hat sich von Anfang an bestätigt. Schnell fanden sich Mitstreiter*innen und auch die Presse berichtete über die Gruppe.
Weitere Informationen zur Blasenkrebs-Selbsthilfegruppe Braunschweig Flyer
Der Therapiehund Nox im Städtischen Klinikum darf in Ruhestand gehen. Sein Wissen gibt er an Cnut ab. Beide Hunde werden eine Zeit lang parallel im Klinikum tätig sein, bis Nox dann ganz "in Rente" geht.
Aus dem Puls Magazin: Ein Kollege für Nox den Therapiehund
Ein Stifter-Fonds benötigt kein eigenständiges Gremium. Förderungen werden zwischen dem Stifter und dem Vorstand der Bürgerstiftung Braunschweig abgesprochen.
§ 1 Förderzweck
Der Stifter-Fonds soll
a. Jugendhilfe und Altenhilfe
b. Gesundheit
zum Wohl der in der Stadt Braunschweig lebenden Menschen nachhaltig selbstlos fördern und entwickeln. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb der Stadt Braunschweig, insbesondere in den an die Stadt Braunschweig angrenzenden Landkreisen und Städten, gefördert werden.
Vor allem soll Hospizarbeit für Kinder und Erwachsene gefördert werden.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch
- die Schaffung und Förderung von Einrichtungen und Projekten
- die Unterstützung und Errichtung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen
- die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen
- die Vergabe von Stipendien, Auslobung von Preisen, Gewährung von Beihilfen oder Ähnliches.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht jeweils im gleichen Maße verwirklicht werden.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Stifter-Fonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Im Übrigen haben für diesen Stifter-Fonds die Bestimmungen der Satzung der Bürgerstiftung Braunschweig Gültigkeit.
§ 3 Vermögensanlage
Die Bürgerstiftung Braunschweig wird das Fonds-Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung einer Stiftung anlegen. Zur Optimierung der Wertpapieranlage kann das Fonds-Vermögen mit dem übrigen Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Braunschweig zusammengelegt werden. An diesem Gesamtvermögen und seinen Erträgen partizipiert der Stifter-Fonds zeit- und betragsanteilig.
Über die Höhe der Erträge ist den Stiftern auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Die Bildung von Rücklagen ist im Rahmen des steuerlich Zulässigen möglich.
§ 4 Zustiftungen, Spenden
Zustiftungen zur Erhöhung des Fonds-Vermögen sind jederzeit möglich, ebenso Spenden zur Erhöhung der Fördermittel.
§ 5 Verwendung der Fonds-Erträge
Die jährliche Verwendung der Fonds-Erträge im Sinne der Förderzwecke obliegt der Bürgerstiftung Braunschweig. Vorschläge hierzu seitens der Stifter sind willkommen.
15 % der Erträge können anderweitig in der Bürgerstiftung Braunschweig verwendet werden.
Eventuell anfallende Bank- und/oder Depotgebühren trägt der Stifter-Fonds.
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Bürgerstiftung Braunschweig ist berechtigt, den Stifter-Fonds im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu benennen.
§ 7 Dauer des Bestehens des Fonds
Der Stifter-Fonds ist für eine Dauer von 30 Jahren nach Ableben des letztverstorbenen Stifters vorgesehen.