Ingrid Gruber Stiftung
Die Stiftung wurde 2017 unter dem Dach der Bürgerstiftung Braunschweig als Fonds gegründet.
Das erste Orientierungsstudium an der TU hat im Herbst 2018 begonnen und vier Studentinnen und Studenten wurden gefördert. Auch weiterhin unterstützt die Stiftung das Orientierungsstudium und so finden junge Menschen Dank einer Förderung zu Ihrer Antwort auf die wichtige Frage "Ist ein Studium das Richtige für mich?".
Die Ingrid Gruber – Stiftung hat einer sehr begabten Gauss-Schülerin eine Piccolo-Flöte zur Verfügung gestellt. Die Schülerin durfte im Dezember 2018 in der Opern-Aufführung „La Bohème“ als Bühnenmusikerin mitwirken. Dazu brauchte sie aber die Piccolo-Flöte. Ein wunderbarer Bericht über die Probenarbeit im Theater und die Aufregung vor den Vorstellungen liegt uns vor und sie ist sehr glücklich über diese Erfahrung.
Auf dem Hauptfriedhof wurden Rastmöglichkeiten für ältere Menschen geschaffen.
Ein Stifter-Fonds benötigt kein eigenständiges Gremium. Förderungen werden zwischen dem Stifter und dem Vorstand der Bürgerstiftung Braunschweig abgesprochen.
§ 1 Förderzwecke
- Bildung und Erziehung
- Jugend- und Altenhilfe
- Wissenschaft
- Kunst, Kultur und Denkmalschutz
zum Wohl der in der Stadt Braunschweig lebenden Menschen.
Die Stifterin möchte besonders begabten jungen Menschen Chancengleichheit bei der Ausbildung in Schule und Studium oder Unterstützung bei der Umsetzung besonderer Ideen gewähren.
Die Zwecke können und sollen auch außerhalb der Stadt Braunschweig gefördert werden.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht jeweils im gleichen Maße verwirklicht werden. Die einzelnen Förderungen werden jeweils mit der Stifterin abgestimmt.
Die Zwecke können in Ausnahmen durch Bündelung der Stiftungsmittel mit denjenigen anderer von der Bürgerstiftung Braunschweig verwalteten Stiftungen verwirklicht werden. Die Einzelförderung soll aber im Fokus stehen.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Stifter-Fonds verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Im Übrigen haben für diesen Fonds die Bestimmungen der Satzung der Bürgerstiftung Braunschweig Gültigkeit.
§ 3 Vermögensanlage
Die Bürgerstiftung Braunschweig wird das Fonds-Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung einer Stiftung bei der Commerzbank AG Braunschweig anlegen. Zur Optimierung der Wertpapieranlage kann das Fonds-Vermögen nach Ableben der Stifterin mit dem übrigen Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Braunschweig zusammengelegt werden. An diesem Gesamtvermögen und seinen Erträgen partizipiert der Stifter-Fonds zeit- und betragsanteilig.
Mit der Stifterin wird zwei Mal jährlich ein Gespräch über die Vermögensanlage geführt und einvernehmlich das weitere Vorgehen abgesprochen.
Die Bildung von Rücklagen ist im Rahmen des steuerlich Zulässigen möglich.
§ 4 Zustiftungen, Spenden
Zustiftungen zur Erhöhung des Fonds-Kapitals sind jederzeit möglich, ebenso Spenden zur Erhöhung der Fördermittel.
§ 5 Verwendung der Fonds-Erträge
Die jährliche Verwendung der Fonds-Erträge im Sinne der Förderzwecke obliegt der Bürgerstiftung Braunschweig. Vorschläge hierzu seitens der Stifterin sind willkommen.
15 % der Erträge stellt der Fonds der Bürgerstiftung Braunschweig für deren Mittelverwendung zur Verfügung.
Eventuell anfallende Bank- und/oder Depotgebühren trägt der Stifter-Fonds.
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Bürgerstiftung Braunschweig ist berechtigt, den Namen des Stifter-Fonds im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu benennen.
§ 7 Dauer des Bestehens des Fonds
Der Stifter-Fonds ist für eine Dauer von 25 Jahren nach Ableben der Stifterin vorgesehen.